Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Oö. Gassicherheitsverordnung 2006
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:
Auf Grund der §§ 4, 18 Abs. 3 und 5, 19 Abs. 2, 22 Abs. 4, 25 Abs. 4 und 5, 26 Abs. 3 und 38 Abs. 1, 2 und 3 Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (Oö. LuftREnTG), LGBl. Nr. 114/2002, wird verordnet:
Paragraf:
015
Kurztext:
Gleichwertigkeitsklausel
Text:
Den in dieser Verordnung einschließlich ihrer Anhänge zitierten
ÖVGW-Richtlinien, ÖNORMEN und sonstigen technischen Richtlinien sind
entsprechende sicherheitstechnische Regeln einer Vertragspartei des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Türkei, die
den Schutz der Interessen nach § 18 Abs. 1 und § 38 Abs. 1
Oö. LuftREnTG sicherstellen, gleichzuhalten.