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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gassicherheitsverordnung 2006
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:
Auf Grund der §§ 4, 18 Abs. 3 und 5, 19 Abs. 2, 22 Abs. 4, 25 Abs. 4 und 5, 26 Abs. 3 und 38 Abs. 1, 2 und 3 Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (Oö. LuftREnTG), LGBl. Nr. 114/2002, wird verordnet:
Paragraf:
017
Kurztext:
Schlussbestimmungen
Text:
(1) Die in dieser Verordnung einschließlich ihrer Anhänge
angeführten Richtlinien der Österreichischen Vereinigung für das
Gas- und Wasserfach (ÖVGW) können bei der ÖVGW in 1010 Wien,
Schubertring 14, bezogen werden.

(2) Die im § 3 des Anhangs 1 angeführte ÖNORM EN 12874 kann beim
Österreichischen Normungsinstitut in 1020 Wien, Heinestraße 38,
bezogen werden.

(3) Die im § 10 Abs. 2 des Anhangs 1 angeführte "Technische
Richtlinie Vorbeugender Brandschutz (TRVB) B 108/91 - Baulicher
Brandschutz - Brandabschnittsbildung" kann beim Österreichischen
Bundesfeuerwehrverband in 1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21/3,
bezogen werden.

(4) Die in den Abs. 1 bis 3 genannten Richtlinien und ÖNORMEN
werden zusätzlich in der sich aus dieser Verordnung einschließlich
ihrer Anhänge ergebenden Fassung gemäß § 11 Abs. 5 des
Oö. Kundmachungsgesetzes verlautbart; sie sind während der Dauer der
Wirksamkeit dieser Verordnung bei den für die Vollziehung des
Oö. LuftREnTG zuständigen Abteilungen des Amts der
Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen
Einsicht aufzulegen.

(5) Diese Verordnung wurde einem Informationsverfahren im Sinn der
Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der
Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die
Dienste der Informationsgesellschaft, ABl.Nr. L 204 vom 21.7.1998,
S. 37, in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998, ABl.Nr. L 217 vom
5.8.1998, S. 18, unterzogen.

(6) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im
Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in
Kraft.

(7) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung treten
1. die Verordnung, mit der Sicherheitsvorschriften für Gasanlagen
erlassen werden (Oö. Gassicherheitsverordnung), LGBl.Nr. 145/1997,
und
2. die Verordnung, mit der gasversorgte Heizungsanlagen von der
Verpflichtung zur wiederkehrenden Überprüfung zeitlich befristet
ausgenommen werden, LGBl.Nr. 90/2004,
außer Kraft.