Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Oö. Gassicherheitsverordnung 2006
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:
Auf Grund der §§ 4, 18 Abs. 3 und 5, 19 Abs. 2, 22 Abs. 4, 25 Abs. 4 und 5, 26 Abs. 3 und 38 Abs. 1, 2 und 3 Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (Oö. LuftREnTG), LGBl. Nr. 114/2002, wird verordnet:
Paragraf:
016
Kurztext:
Übergangsbestimmungen
Text:
(1) Für im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung
bestehende Feuerungsanlagen, erdgasversorgte Heizungsanlagen oder
sonstige Gasanlagen, die auf Grund der bisher geltenden Vorschriften
errichtet worden sind, gelten die bisherigen technischen
Vorschriften nach Maßgabe des Abs. 2 weiter.

(2) Werden Änderungen an bestehenden Feuerungsanlagen,
erdgasversorgten Heizungsanlagen oder sonstigen Gasanlagen im Sinn
des Abs. 1 vorgenommen, sind die Bestimmungen der §§ 1 bis 3
anzuwenden, soweit dadurch die Sicherheit der Gesamtanlage nicht
beeinträchtigt wird.

(3) Bestehende Heizungsanlagen für gasförmige Brennstoffe sind
erstmals innerhalb eines Jahres ab In-Kraft-Treten dieser Verordnung
einer Überprüfung gemäß § 25 i.V.m. § 31 Abs. 1 Oö. LuftREnTG zu
unterziehen.