Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauprodukte- u. Marktüberwachungsgesetz 2016
Abschnitt:
4. Abschnitt
Inhalt:

Bautechnische Zulassung
Paragraf:
016
Kurztext:
Zulassungsstelle
Text:
(1) Zulassungsstelle für Bautechnische Zulassungen ist das Österreichische Institut für Bautechnik.

(2) Die Zulassungsstelle hat jährlich auf geeignete Weise (zB im Internet) eine Liste der erteilten Bautechnischen Zulassungen zu veröffentlichen.