Baugesetze und Verordnungen
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauprodukte- u. Marktüberwachungsgesetz 2016
Abschnitt:
4. Abschnitt
Inhalt:
Bautechnische Zulassung
Paragraf:
016
Kurztext:
Zulassungsstelle
Text:
(1) Zulassungsstelle für Bautechnische Zulassungen ist das Österreichische Institut für Bautechnik.
(2) Die Zulassungsstelle hat jährlich auf geeignete Weise (zB im Internet) eine Liste der erteilten Bautechnischen Zulassungen zu veröffentlichen.
(2) Die Zulassungsstelle hat jährlich auf geeignete Weise (zB im Internet) eine Liste der erteilten Bautechnischen Zulassungen zu veröffentlichen.