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Unternehmens-Detailinformationen
Firmenname: LANG Ing. Hans Gesellschaft m.b.H.
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- 80 Fertigteil-Großflächendecke-Zusatzleistungen
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Materialannahme
Anlieferungszeiten
Montag bis Freitag - 07.00 bis 17:00 Uhr
Samstag nur nach Vereinbarung!
Annahme von (nicht verunreinigtem) Bodenaushubmaterial im Werk Vomperbach und Fritzens
Bodenaushub eines Bauvorhabens ‹ 2.000 to (SN 31411-29)
Bei nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial ist keine analytische Untersuchung erforderlich, falls das gesamte als Abfall anfallende Bodenaushubmaterial eines Bauvorhabens nicht mehr als 2.000 to beträgt und auf Basis der Beurteilung der Vornutzung und der lokalen Belastungssituation keine Hinweise auf Verunreinigungen vorliegen. Darüber muss eine Bestätigung des Erdbauunternehmers vorliegen, dass keine augenscheinliche Verunreinigung beim Aushub wahrgenommen wurde.
Für jede Abfallanlieferung (0 - 2.000 to) ist eine Abfallinformation gemäß den Vorlagen des Lebensministerium vom Abfallbesitzer (Bauherr) zu erstellen. Bei Verdacht einer Kontamination ist vom Abfallbesitzer (Bauherr) eine analytische Untersuchung durchzuführen. Bei Abfallmengen von 750 to bis max. 2.000 to ist ein Vorerhebungsbogen zu erstellen. Die Bestätigung des Erdbauunternehmens, die Abfallinformation bzw. der Vorerhebungsbogen sind bei Erstanlieferung beim Leiter der Eingangskontrolle abzugeben.
Bodenaushub eines Bauvorhabens › 2.000 to
Eine analytische Untersuchung ist jedenfalls erforderlich! Diese ist vom Abfallbesitzer (Bauherr) an den Deponiebetreiber zu übermitteln. Ohne diese grundlegende Charakterisierung darf das Material nicht eingebaut, sondern gegebenenfalls nur zwischengelagert werden. Nach Vorliegen der grundlegenden Charakterisierung kann eine Aussage getroffen werden, ob das Material für eine Bodenaushubdeponie geeignet ist und eingebaut werden darf.
Montag bis Freitag - 07.00 bis 17:00 Uhr
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Annahme von (nicht verunreinigtem) Bodenaushubmaterial im Werk Vomperbach und Fritzens
Bodenaushub eines Bauvorhabens ‹ 2.000 to (SN 31411-29)
Bei nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial ist keine analytische Untersuchung erforderlich, falls das gesamte als Abfall anfallende Bodenaushubmaterial eines Bauvorhabens nicht mehr als 2.000 to beträgt und auf Basis der Beurteilung der Vornutzung und der lokalen Belastungssituation keine Hinweise auf Verunreinigungen vorliegen. Darüber muss eine Bestätigung des Erdbauunternehmers vorliegen, dass keine augenscheinliche Verunreinigung beim Aushub wahrgenommen wurde.
Für jede Abfallanlieferung (0 - 2.000 to) ist eine Abfallinformation gemäß den Vorlagen des Lebensministerium vom Abfallbesitzer (Bauherr) zu erstellen. Bei Verdacht einer Kontamination ist vom Abfallbesitzer (Bauherr) eine analytische Untersuchung durchzuführen. Bei Abfallmengen von 750 to bis max. 2.000 to ist ein Vorerhebungsbogen zu erstellen. Die Bestätigung des Erdbauunternehmens, die Abfallinformation bzw. der Vorerhebungsbogen sind bei Erstanlieferung beim Leiter der Eingangskontrolle abzugeben.
Bodenaushub eines Bauvorhabens › 2.000 to
Eine analytische Untersuchung ist jedenfalls erforderlich! Diese ist vom Abfallbesitzer (Bauherr) an den Deponiebetreiber zu übermitteln. Ohne diese grundlegende Charakterisierung darf das Material nicht eingebaut, sondern gegebenenfalls nur zwischengelagert werden. Nach Vorliegen der grundlegenden Charakterisierung kann eine Aussage getroffen werden, ob das Material für eine Bodenaushubdeponie geeignet ist und eingebaut werden darf.