Kranentladungen

ACHTUNG: Für die Verkranung ist ein Mindestabstand von 3 m zur Fassade notwendig. Daher sind bei der Berechnung der benötigten Kranhöhe nicht nur die Geschoßhöhen zu kalkulieren - die Krandiagonale ist der entscheidende Faktor. Ab einer Hubhöhe von 25 m sind unsere Kräne zusätzlich mit einem Kniehebelgelenk “JIB“ ausgestattet.

Ebenerdig absetzen: im Umkreis von 5 m zum LKW
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