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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Aufzugstechnikverordnung 2017
Abschnitt:
3. Abschnitt
Inhalt:
Sicherheitsbauteile und Änderungen von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen
Paragraf:
005
Kurztext:
Sicherheitsbauteile von überwachungsbedürftigen
Text:
Hebeanlagen

(1) Sicherheitsbauteile von Personenaufzügen sind die in der Anlage III ASV 2015 angeführten Sicherheitsbauteile für Aufzüge.

(2) Sicherheitsbauteile für Hebeeinrichtungen für Personen, Fahrtreppen und Fahrsteige sind die im Anhang V Nummer 17 MSV 2010 angeführten Sicherheitsbauteile.