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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015
Abschnitt:
5. Abschnitt
Inhalt:
Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste
für den Betrieb von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken
Paragraf:
016
Kurztext:
Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung
Text:
unter 50 kW

§ 16. (1) Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW dürfen je nach Art des Brennstoffes folgende Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste nicht überschreiten:
1. Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe:
Parameterhändisch beschicktautomatisch beschickt
Abgasverlust (%)2019
CO (mg/m³)3.5001.500
NOx Einzelöfen, Warmwasserbereiter über 15 kW (mg/m³)900900
NOx alle übrigen über 15 kW (mg/m³)600600

Die Grenzwerte für CO und NOx sind für biogene Brennstoffe auf einen Sauerstoffgehalt von 11 %, für fossile Brennstoffe auf einen Sauerstoffgehalt von 6 % bezogen.

2. Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe:
Parameter:Grenzwert:
Abgasverlust (%)10
Rußzahl1
CO (mg/m³)100
NOx Einzelöfen, Warmwasserbereiter über 15 kW (mg/m³)400
NOx alle übrigen über 15 kW (mg/m³)150
Die Grenzwerte für CO und NOx sind auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen.

3. Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe:
ParameterFeuerungsanlagenWarmwasserbereiter
Abgasverlust (%)1014
CO (mg/m³)100200
NOx Einzelöfen, Warmwasserbereiter über 15 kW (mg/m³)300300
NOx alle übrigen über 15 kW (mg/m³)120120
Die Grenzwerte für CO und NOx sind auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen.

(2) Für Feuerungsanlagen, die mit nicht standardisierten biogenen Brennstoffen betrieben werden, gelten für die erstmalige Überprüfung folgende Grenzwerte:
1. Feste biogene Brennstoffe:
Parameter:Grenzwerte:
Abgasverlust (%)19
Staub (mg/m³)150
CO (mg/m³)800*
OGC (mg/m³)50
NOx (mg/m³)500
Die Grenzwerte für CO, NOx, OGC und Staub sind auf einen Sauerstoffgehalt von 11 % bezogen.

* Bei Teillastbetrieb kleiner 50 % der Nennwärmeleistung darf der Grenzwert um bis zu 50 % überschritten werden.

2. Flüssige biogene Brennstoffe:
Parameter:Grenzwerte:
Abgasverlust (%)10
Rußzahl1
CO (mg/m³)100
NOx (mg/m³)450
SO2 (mg/m³)170
Die Grenzwerte für CO, NOx und SO2 sind jeweils auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen. Die SO2-Konzentration im Abgas kann auch rechnerisch ermittelt werden, wenn geeignete Nachweise über den Schwefelgehalt des Brennstoffes vorliegen.

3. Gasförmige biogene Brennstoffe:
Parameter:Grenzwerte:
Abgasverlust (%)10
CO (mg/m³)100
NOx (mg/m³)200
SO2 (mg/m³)350
Die Grenzwerte für CO, NOx und SO2 sind jeweils auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen.