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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauprodukte- u. Marktüberwachungsgesetz 2016
Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz
Inhalt:
Paragraf:
A02
Kurztext:
Inhaltsverzeichnis
Text:
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmung

1a. Abschnitt
Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt
§ 2a Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt

2. Abschnitt
Technische Bewertungsstelle und Produktinformationsstelle
§ 3 Technische Bewertungsstelle
§ 4 Produktinformationsstelle

3. Abschnitt Verwendung von Bauprodukten
1. Unterabschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
§ 5 Anwendungsbereich
§ 6 Anforderungen für die Verwendung
§ 7 Baustoffliste ÖA
§ 8 Produktregistrierung
§ 9 Verfahren der Registrierung
§ 10 Registrierungsstelle
§ 11 Einbauzeichen ÜA
2. Unterabschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen
§ 12 Anforderungen für die Verwendung
§ 13 Baustoffliste ÖE
3. Unterabschnitt
Sonstige Bauprodukte
§ 14 Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte

4. Abschnitt
Bautechnische Zulassung
§ 15 Bautechnische Zulassung
§ 16 Zulassungsstelle

4a. Abschnitt
Ergänzende Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Markt sowie die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten
§ 16a Anwendungsbereich
§ 16b Inverkehrbringen und Bereitstellung auf dem Markt oder Inbetriebnahme von Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten
§ 16c Ökodesign-Anforderungen
§ 16d Konformitätsbewertung, EG- bzw. EU-Konformitätserklärung
§ 16e CE-Kennzeichnung
§ 16f Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher

5. Abschnitt
Inverkehrbringen und Bereitstellung
§ 17 Inverkehrbringen und Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt

5a. Abschnitt
Wasser für den menschlichen Gebrauch
§ 17a Verwendung von Bauprodukten
§ 17b Risikobewertung von Hausinstallationen
§ 17c Laufende Überwachung von prioritären Örtlichkeiten in Bezug auf Legionella und Blei
§ 17d Spezielle baubehördliche Maßnahmen in Bezug auf Legionella und Blei
§ 17e Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen von Hausinstallationen
§ 17f Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

6. Abschnitt
Marktüberwachung
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 18 Anwendungsbereich
§ 19 Marktüberwachungsbehörde
§ 20 Berichtspflichten der Baubehörde
§ 21 Verarbeitung von Daten
2. Unterabschnitt
Ergänzende Bestimmungen für energieverbrauchsrelevante Bauprodukte
§ 22 Marktüberwachung bei energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten
§ 22a Konformitätsvermutung bei Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten
§ 22b Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde bei Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten
§ 22c Freier Warenverkehr

7. Abschnitt
Österreichisches Institut für Bautechnik
§ 23 Mitgliedschaft des Landes Burgenland
§ 24 Aufgaben
§ 25 Aufsicht der Landesregierung

8. Abschnitt
Straf-, Verfahrens- und Schlussbestimmungen
§ 25a Kostentragung
§ 26 Strafbestimmungen
§ 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 28 Informationsverfahren
§ 29 Umsetzungshinweis

Anlage