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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2024
Abschnitt:
III. Abschnitt - 1. Unterabschnitt
Inhalt:
3. Abschnitt
Anlagen zur Lagerung und Leitung flüssiger Brennstoffe, Heizungsanlagen für flüssige Brennstoffe

1. Unterabschnitt
Anlagen zur Lagerung und Leitung flüssiger Brennstoffe
Paragraf:
017
Kurztext:
Heizölvorwärmung
Text:
Elektrisch beheizte Heizölvorwärmeinrichtungen in Lager- und Zwischenbehältern sind mit einem Sicherheitstemperaturbegrenzer auszurüsten.