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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauordnung 2014
Abschnitt:
III. Umgesetzte EU-Richtlinien, ...
Inhalt:
III. Umgesetzte EU-Richtlinien, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Paragraf:
071
Kurztext:
Sprachliche Gleichbehandlung
Text:
Soweit sich die in diesem Gesetz verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.