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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung
Abschnitt:
2.5 Schallschutz
Inhalt:
2. Abschnitt
Besondere Bestimmungen

5. Unterabschnitt
Schallschutz
Paragraf:
038
Kurztext:
Haustechnische Anlagen
Text:
Haustechnische Anlagen, ortsfeste Maschinen und technische Einrichtungen, bei deren Betrieb Schall übertragen wird oder Erschütterungen auftreten können, sind so einzubauen und aufzustellen, dass die Erfüllung der Anforderungen des § 36 Abs. 1 gewährleistet ist.