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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz
Abschnitt:
4. Bautechnische Zulassung
Inhalt:
4. Abschnitt

Bautechnische Zulassung
Paragraf:
015
Kurztext:
Zulassungsstelle
Text:
(1) Zulassungsstelle für Bautechnische Zulassungen ist das Österreichische Institut für Bautechnik.

(2) Die Zulassungsstelle hat jährlich auf geeignete Weise (z.B. im Internet) eine Liste der erteilten Bautechnischen Zulassungen zu veröffentlichen.