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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungsanlagengesetz
Abschnitt:
1. Abschnitt
Inhalt:
Allgemeines
Paragraf:
001
Kurztext:
Grundsätze und Ziele
Text:
Ziel dieses Gesetzes sind

1. die Reinhaltung der Luft von schädlichen und unzumutbar belästigenden Luftschadstoffen, die durch den Betrieb von Heizungsanlagen entstehen, und

2. die Einsparung von Energie durch eine rationelle Energienutzung von Heizungsanlagen.