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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Niederdruckgasverordnung
Abschnitt:
Paragrafen
Inhalt:
Auf Grund der §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 7 des Gasgesetzes, LGBl. Nr. 30/1965, in der Fassung LGBl. Nr. 4/1994 und Nr. 6/2009, wird verordnet:
Paragraf:
05
Kurztext:
Außerkrafttreten
Text:
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Niederdruckgasverordnung, LGBl. Nr. 75/1998, außer Kraft.


Die Anlage kann aus technischen Gründen nicht dargestellt werden. *) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG notifiziert.

**) Die „Richtlinie G1“ liegt im Amt der Landesregierung während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.