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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Niederdruckgasverordnung
Abschnitt:
Paragrafen
Inhalt:
Auf Grund der §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 7 des Gasgesetzes, LGBl. Nr. 30/1965, in der Fassung LGBl. Nr. 4/1994 und Nr. 6/2009, wird verordnet:
Paragraf:
04
Kurztext:
Übergangs­bestimmungen
Text:
(1) Auf die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung rechtmäßig bestehenden Gasanlagen sind die bisher geltenden Sicherheitsvorschriften anzuwenden. Bei wesentlichen Änderungen von bestehenden Gasanlagen sind die Bestimmungen dieser Verordnung anzuwenden.

(2) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Behördenverfahren sind nach den bisherigen Vorschriften weiterzuführen.