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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gassicherheits­verordnung 2011
Abschnitt:
Paragrafen
Inhalt:
Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund von § 3 Abs. 2, § 11 Abs. 7 und § 12 Abs. 4 Burgenländisches Gassicherheitsgesetz 2008 - Bgld. GSG 2008, LGBl. Nr. 47/2009, wird verordnet:
Paragraf:
01
Kurztext:
Gegenstand
Text:
(1) Diese Verordnung legt
1. Sicherheitserfordernisse, die bei der Errichtung, der Änderung, der Instandhaltung und beim Betrieb von Gasanlagen einzuhalten sind, und
2. nähere Vorschriften zur Durchführung der Abnahme und der wiederkehrenden Prüfungen fest.
(2) Soweit nach den Bestimmungen dieser Verordnung Richtlinien oder ÖNORMEN heranzuziehen sind, können auch gleichwertige Europäische Normen bzw. gleichwertige Normen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines sonstigen Vertragsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums herange-zogen werden.