Baugesetze und Verordnungen
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Baugesetz
Abschnitt:
II. HAUPTSTÜCK
Inhalt:
Bautechnische Vorschriften
I. Teil (11)
Allgemeine bautechnische Bestimmungen
I. Abschnitt (11)
Anforderungen an die Planung, Bauausführung und Bauprodukte
I. Teil (11)
Allgemeine bautechnische Bestimmungen
I. Abschnitt (11)
Anforderungen an die Planung, Bauausführung und Bauprodukte
Paragraf:
085
Kurztext:
Notkamin
Text:
Unabhängig von der Art der Beheizung muss jede Wohnung wenigstens einen Anschluss an eine für den Festbrennstoffbetrieb geeignete Abgasanlage haben. Dies gilt nicht für Gebäude, bei denen eine zentrale Beheizungsmöglichkeit mit festen Brennstoffen gesichert ist, sowie für Passivhäuser.