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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Kleinfeuerungsverordnung
Abschnitt:
4. Abschnitt
Inhalt:
Qualitätssicherung der Produktion sowie der Produkte



Paragraf:
12
Kurztext:
ohne Titel
Text:
. Der Hersteller oder die Herstellerin hat ein zugelassenes Qualitätssicherungssystem gemäß § 14 zu unterhalten und unterliegt der Überwachung gemäß § 15.