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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Raumordnungsgesetz 2009
Abschnitt:
3.4 Örtl. Raumplanung/ Bebauungsplanung
Inhalt:
3. Abschnitt
Örtliche Raumplanung

4. Teil
Bebauungsplanung
Paragraf:
061
Kurztext:
Pflanzbindungen, Pflanzgebote, Geländegestaltungen
Text:
(1) Pflanzbindungen bewirken die Verpflichtung zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern oder Grünflächen.

(2) Pflanzgebote beinhalten die Verpflichtung zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern.

(3) Die Festlegungen für die Gestaltung des Geländes können sich auf die Erhaltung bestehender Geländeformen sowie die Schaffung neuer Geländeformen beziehen.