Baugesetze und Verordnungen
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Raumordnungsgesetz 2009
Abschnitt:
3.2. Örtl. Raumplanung/Räuml. Entwicklungskonzept
Inhalt:
3. Abschnitt
Örtliche Raumplanung
2. Teil
Räumliches Entwicklungskonzept
Örtliche Raumplanung
2. Teil
Räumliches Entwicklungskonzept
Paragraf:
026
Kurztext:
Änderung des Räumlichen Entwicklungskonzepts
Text:
Das Räumliche Entwicklungskonzept ist zu ändern:
1. soweit dies durch die Erlassung oder Änderung von Entwicklungsprogrammen des Landes erforderlich ist;
2. bei Feststellung von Fehlentwicklungen oder Entwicklungsdefiziten auf Grund einer Überprüfung gemäß § 20;
3. bei wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen.
Das räumliche Entwicklungskonzept kann außerdem aus anderen wichtigen öffentlichen Interessen geändert werden.
1. soweit dies durch die Erlassung oder Änderung von Entwicklungsprogrammen des Landes erforderlich ist;
2. bei Feststellung von Fehlentwicklungen oder Entwicklungsdefiziten auf Grund einer Überprüfung gemäß § 20;
3. bei wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen.
Das räumliche Entwicklungskonzept kann außerdem aus anderen wichtigen öffentlichen Interessen geändert werden.