Start > Informationen > Baurecht

Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Raumordnungsgesetz 2009
Abschnitt:
3.2. Örtl. Raumplanung/Räuml. Entwicklungskonzept
Inhalt:
3. Abschnitt
Örtliche Raumplanung

2. Teil
Räumliches Entwicklungskonzept



Paragraf:
023
Kurztext:
Aufgabe und Wirkung des Räumlichen Entwicklungs...
Text:
orig. Titel: Aufgabe und Wirkung des Räumlichen Entwicklungskonzepts

(1) Als Grundlage für die Entwicklung der Gemeinde, im Besonderen für die Flächenwidmungsplanung und Bebauungsplanung, hat die Gemeinde ein Räumliches Entwicklungskonzept (REK) zu erstellen.

(2) Das Räumliche Entwicklungskonzept besteht aus einem Textteil (räumliche Entwicklungsziele und -maßnahmen) und einer planlichen Darstellung (Entwicklungsplan) mit dem erforderlichen Wortlaut.

(3) Das Räumliche Entwicklungskonzept bindet die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungen, begründet aber keine Rechte Dritter.