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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Aufzugsgesetz 2006
Abschnitt:
V. Behörden und Verfahren
Inhalt:
V. ABSCHNITT
Behörden und Verfahren

Paragraf:
019
Kurztext:
Zuständigkeit
Text:
(1) Behörde erster Instanz ist der Magistrat.

(2) Die Gemeinde hat - unbeschadet der besonderen Bestimmungen des Art. 15 Abs. 5 B-VG - ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben mit Ausnahme der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.