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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung 2000
Abschnitt:
2.3. Bes Brandverhütungsmaßnahmen beim Verbrennen
Inhalt:
2. Teil
Feuerpolizei

3. Abschnitt
Besondere Brandverhütungsmaßnahmen beim Verbrennen im Freien

Paragraf:
016
Kurztext:
Anhörungsrecht
Text:
Vor der Erteilung einer Bewilligung nach § 15 Abs 2 ist der Gemeindefeuerwehrkommandant - sofern eine Berufsfeuerwehr eingerichtet ist, der Berufsfeuerwehrkommandant - zu hören.