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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung 2000
Abschnitt:
1. Örtliche Gefahrenpolizei
Inhalt:
1. Teil
Örtliche Gefahrenpolizei
Paragraf:
005
Kurztext:
Sicherungsmaßnahmen
Text:
Nach Beendigung der Bekämpfung der örtlichen Gefahr sind erforderlichenfalls Maßnahmen zur Verhütung weiterer Schäden zu treffen.