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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gasgesetz 2006
Abschnitt:
Paragrafen des Gesetzes
Inhalt:
Paragraf:
013
Kurztext:
Automationsunterstützter Datenverkehr
Text:
Personenbezogene Daten, die für die Durchführung von
Verfahren nach diesem Gesetz erforderlich sind, die die Behörde
zur Erfüllung ihrer Aufsichtstätigkeit benötigt oder die der
Behörde zur Kenntnis zu bringen sind, dürfen
automationsunterstützt verarbeitet werden.