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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauordnung
Abschnitt:
09.9. Bautechn. V/ Einhaltung der bautechn Vorschr
Inhalt:
9. Teil
Bautechnische Vorschriften

9. Abschnitt
Einhaltung der bautechnischen Vorschriften
Paragraf:
122
Kurztext:
Einhaltung der bautechnischen Vorschriften
Text:
Unter welchen Voraussetzungen die im 9. Teil enthaltenen bautechnischen Vorschriften als eingehalten gelten, wird durch Verordnung der Landesregierung bestimmt.