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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Akkreditierungsgesetz
Abschnitt:
V. Verfahrens-, Straf- und Schlußbestimmungen
Inhalt:
V. Abschnitt
Verfahrens-, Straf- und Schlußbestimmungen
Paragraf:
023
Kurztext:
Inkrafttreten
Text:
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1.September 1995 in Kraft.
(2) Verordnungen dürfen bereits ab dem auf die Kundmachung des
Gesetzes folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen aber frühestens mit
dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.