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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Akkreditierungsgesetz
Abschnitt:
I. Allgemeine Bestimmungen
Inhalt:
I. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Paragraf:
001
Kurztext:
Geltungsbereich
Text:
1) Dieses Gesetz regelt die Akkreditierung von Prüf , Überwachungs und Zertifizierungsstellen und legt die hiezu erforderlichen Verfahrensbestimmungen unter Berücksichtigung der personellen, ausstattungsmäßigen und organisatorischen Voraussetzungen fest.

(2) (entfallen) (3)

(3) Die Anerkennung von in oder ausländischen Prüf und Überwachungsberichten sowie von Zertifizierungen richtet sich nach den die einzelnen Materien regelnden Rechtsvorschriften des Landes Steiermark.