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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Ortsbildschutzgesetz 1999
Abschnitt:
I. Abschnitt
Inhalt:
Paragraf:
001
Kurztext:
Begriff
Text:
Ortsbild im Sinn dieses Gesetzes ist das allgemein wahrnehmbare
und vorwiegend durch Bauten und sonstige bauliche Anlagen
geprägte Bild einer Stadt, eines Ortes oder von Teilen davon.