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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Altstadterhaltungs­verordnung 1982
Abschnitt:
IV. Sonstige bauliche Maßnahmen
Inhalt:
Paragraf:
013
Kurztext:
Bauliche Anlagen sonstiger Art
Text:
Von den vorstehenden Bestimmungen nicht erfaßte bauliche
Anlagen, die sich auf das Stadtbild oder das Stadtgefüge auswirken,
müssen sich über die bautechnischen Voraussetzungen hinaus in das
Stadtbild und das Stadtgefüge harmonisch einfügen.