- Baustoffkatalog
- nach Warengruppen
- Tiefbau, Erdarbeiten, Entsorgung
- Rohbau, Konstruktion, Dach
- Beton
- Schalungsmaterial
- Baustahl, Bewehrung
- Ziegelmauerwerk / Mauersteine
- andere Massivbaustoffe
- Bindemittel, Mauermörtel
- Sturzüberleger, Deckenelemente
- Holz
- Dachdeckung Tondach
- Dachdeckung - Betondachsteine
- Dachdeckung Metall
- Dachschindeln
- Lichtwell- und Wellplatten
- Dacheindeckung - Zubehör
- Dachentwässerung, Abläufe
- Kamine
- Alle anzeigen
- Dämmung, Putz, Abdichtung
- Innenausbau (Boden, Wand, Decke)
- Boden-/Wandbeläge, Bauelemente
- Aussenanlagen, Garten
- Heizung, Sanitäre, Lüftung, Elektro
- Bauchemische Produkte
- Werkzeug, Baustelleneinrichtung, Befestigung
- Logistik, Gerät, Subunternehmer, Sonstiges
- Erneuerbare Energie
- nach Lieferanten
- A-E
- ACO GmbH
- AET Entwässerungstechnik GmbH
- Alltek VertriebsgmbH & Co KG
- Alpacem Zement Austria GmbH
- Ampack Handels GmbH
- ARDEX Baustoff GmbH
- Austrotherm
- Avenarius-Agro GmbH
- Baumit GmbH
- BG-Graspointner GmbH
- BMI Austria GmbH
- BOTAMENT Systembaustoffe
- Büsscher & Hoffmann GmbH
- CERESIT
- CIMSEC
- Domoferm GmbH & Co KG
- Ebenseer GmbH
- Eclisse GmbH
- Etex Building Performance GmbH
- Alle anzeigen
- F-J
- Fischer Austria GmbH
- Flatz GmbH
- Friedl Steinwerke GmbH
- GEOplast Kunststofftechnik GmbH
- Goidinger
- Gutjahr
- H. Stocker GmbH
- HABA-BETON
- Hain-System-Bauteile GmbH & Co. KG
- Hauraton
- Holcim (Österreich) GmbH
- Hörl & Hartmann
- Industrie-Guss-Metall
- ISOLITH M. Hattinger Ges.m.b.H.
- JACKON Insulation GmbH
- James Hardie Austria GmbH
- Alle anzeigen
- K-N
- Kettinger Vliesvertrieb GmbH
- Klöber (BMI Austria GmbH)
- Knauf GmbH
- Knauf Insulation GmbH
- LANG Ing. Hans
- Leitl Beton GmbH & Co KG
- Leitl Spannton GmbH
- Leube Zement GmbH
- Lias Österreich GesmbH
- Lithofin
- Mareiner Holz GmbH
- MEA Bausysteme GesmbH
- MeierGuss
- MeierGuss Österreich
- Min2C GmbH
- Minka Holz- und Metallverarbeitungs
- Neptun Stahlhandel
- Alle anzeigen
- O-R
- S-V
- Saint-Gobain Austria GmbH - ISOVER
- Saint-Gobain Austria GmbH - RIGIPS
- Schiedel GmbH
- SCHLÜSSELBAUER Geomaterials GmbH
- Schuller Eh'klar
- Senftenbacher Ziegelwerk
- Sika Österreich GmbH
- Solmax Austria GmbH
- Sopro Bauchemie GmbH
- Soudal Österreich GmbH
- Stauss-Perlite GmbH
- Steinbacher Dämmstoff GmbH
- SW Umwelttechnik
- swisspor Österreich GmbH & Co KG
- TECWARE
- TIBA AUSTRIA GmbH
- Velox
- Alle anzeigen
- W-Z
- A-E
- nach Warengruppen
- Services
- Informationen
Baugesetze und Verordnungen
Baurechtsdatenbank:
- Österreich
- Bundesvergabegesetz 2006
- Abfallverzeichnisverordnung
- Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
- Arbeitsruhegesetz
- Arbeitsruhegesetz Verordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Behinderteneinstellungsgesetz
- Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
- Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz 1987
- Mutterschutzgesetz
- VO Beschäftigungsverbote u. beschränk. Jugendliche
- Wohnungseigentumsgesetz 2002
- Burgenland
- Baugesetz 1997
- Bauprodukte- u. Marktüberwachungsgesetz 2016
- Bauverordnung 2008
- Eignungszonen f. Errichtung PV-Anlagen
- Feuerwehrgesetz 2019
- Gassicherheitsgesetz 2008
- Gassicherheitsverordnung 2011
- Grundverkehrsverordnung
- Grundverkehrsgesetz 2007
- Heizungs- und Klimaanlagen-VO 2019
- Heizungs- und Klimaanlagengesetz
- Kaufpreise für Baulandgrundstücke im Burgenland
- Kehrgesetz 2022
- Notifikationsgesetz
- PlanzeichenVO dig. Flächenwidm.Pläne 2008
- PlanzeichenVO f. Örtliche Entwicklungskonzepte
- Raumplanungseinführungsgesetz
- Raumplanungsgesetz 2019
- Schutzraumverordnung
- Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland
- Kärnten
- Aufzugsgesetz
- Aufzugsverordnung
- Bauansuchenverordnung 2022 – K-BAV 2022
- Bauarchitekturverordnung
- Bauordnung 1996
- Bauproduktegesetz
- Bautechnikverordnung 2019 – K-BTV 2019
- Bauvorschriften
- DfVO Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung
- Feuerwehrgesetz 2021
- Flächenwidmungspläneverordnung – K-FlwplV
- Gasgesetz
- Gassicherheitsverordnung
- Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung 2000
- Grundstücksteilungsgesetz
- Grundverkehrsgesetz 2002
- Heizungsanlagengesetz
- Heizungsanlagenverordnung
- Notifikationsgesetz
- Örtliche Entwicklungskonzepte-Verordnung
- Ortsbildpflegegesetz 1990
- Parkraum- und Straßenaufsichtsgesetz
- Planzeichenverordnung für Teilbebauungspläne
- Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021
- Regionalentwicklungsgesetz – K-REG 2023
- Richtlinien-Verordnung
- Niederösterreich
- Aufzugsordnung 2016
- Aufzugstechnikverordnung 2017
- Bauordnung 2014
- Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
- Bautechnikverordnung 2014
- Feuerwehrgesetz 2015
- Gassicherheitsgesetz 2002
- Grundverkehrsgesetz 2007
- Grundverkehrsverordnung
- Kanalgesetz 1977
- Kleingartengesetz
- Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz
- Photovoltaikanlagen im Grünland - NÖ SekRop PV
- Planzeichenverordnung
- Raumordnungsgesetz 2014
- Verordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes
- VO bundeseigene Gebäude
- VO Dauerschallp. bei Baulandwidmungen
- Warengruppen-Verordnung 2009
- Oberösterreich
- Aufzugsgesetz 1998
- Aufzugsverordnung 2010
- Bauordnung 1994
- Bautechnikgesetz 2013
- Bautechnikverordnung 2013
- Betriebstypenverordnung 2016
- Einheitssatz-Verordnung 2011
- Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
- Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung
- Feuerwehrgesetz 2015
- Gassicherheitsverordnung 2006
- Gasverordnung
- Grenzwertverordnung
- Grundverkehrs-Freigebieteverordnung 1994
- Grundverkehrsgesetz 1994
- Heizkessel-Verordnung
- Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
- Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
- Klimaanlagenverordnung
- Landesraumordnungsprogramm 2017 (VO)
- Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
- Notifikationsgesetz 2017
- Planzeichenverordnung für Bebauungspläne
- Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
- Raumordnungsgesetz 1994
- Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz
- Unterbringungs-Sicherstellungsverordnung
- Unterbringungs-SicherstellungsVO f. Katastrophenf.
- Vorbehaltsgebiete-Verordnung
- Salzburg
- Almgebäude-Abwasser-Verordnung
- Altstadterhaltungsverordnung 1982
- Altstadterhaltungsgesetz 1980
- Anliegerleistungsgesetz
- Baupolizeigesetz 1997
- Baupolizeiliche Formularverordnung 2002
- Bauproduktegesetz
- Bautechnikgesetz 2015
- Bautechnikverordnung
- Bauten in Kleingartengebieten
- Bauten ohne Bauplatzerklärung
- Bebauungsgrundlagengesetz
- Beherbergungsgroßbetriebe (ROG)
- Bewertungspunkteverordnung 1978
- Darstellungs-VO Flächenwidmungs- u. Bebauungspläne
- Fahrradabstellplätze-Verordnung
- Feuerpolizeiliche Einzelöfen-Kurzbetriebserklärung
- Feuerpolizeiordnung 1973
- Feuerwehrgesetz 2018
- Flüchtlingsunterkünftegesetz 2022
- Gassicherheitsgesetz
- Gassicherheitsverordnung
- Grundverkehrsgesetz 2023
- Grundverkehrsgesetz-Durchführungsverordnung
- Hebeanlagengesetz
- Hebeanlagenverordnung
- Heizungsanlagen-Verordnung 2010
- II. Schutzzonen-Erhaltungsverordnung
- Interessentenbeiträgegesetz 2015
- Investitions-Beschleunigungsgesetz
- Kleingartengebietsverordnung
- Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen
- Musterformulare f. nach GVG 2001 vorg. Erklärungen
- Notifikationsgesetz
- Ortsbildschutz-Befreiungsverordnung
- Ortsbildschutzgesetz 1999
- Photovoltaik-Kennzeichnungsverordnung
- Raumordnungsgesetz 2009
- Regionalverbands-Verordnung
- UmweltprüfungsVO f. Raumordnungspl. u. -programme
- Unterl. z. Beurteilung v. Vorhaben gem. § 46 ROG
- Unterl. z. Feststellung v. Beherb.-Großbetrieben
- Unterl. z. Feststellung v. Zweitwohnungsvorhaben
- Unterlagen z. Feststellung v. Handelsgroßbetrieben
- Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
- Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden-VO 2024
- Steiermark
- Akkreditierungsgesetz
- Anpassung der Bauabgabe
- Baugesetz
- Baumschutzgesetz 1989
- Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
- Baustoffliste ÖA
- Bautechnikverordnung 2020
- Bebauungsdichteverordnung 1993
- Einkaufszentrenverordnung
- Erhaltung der Dachlandschaft im Schutzgebiet
- Feuer- u Gefahrenpolizeigesetz
- Feuerwehrgesetz
- Gasgesetz 1973
- Geruchsimmissionsverordnung 2023
- Gestaltung von Fenstern im Schutzgebiet
- Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008
- Grundverkehr, Formular für § 17-Erklärung
- Grundverkehrsgesetz
- Hebeanlagengesetz 2015
- Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 – StHKanlG
- Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2021
- Kanalgesetz 1988
- Mindestanforderungsverordnung
- Notifikationsgesetz 2017
- Ortsbildgesetz 1977
- Planzeichenverordnung 2016
- Raumordnungsgesetz 2010
- VO über Gestaltung von Ankündigungen/ Graz
- Zertifizierungsstelle für Bauprodukte
- Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz
- Tirol
- Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012
- Aufzugs- und Hebeanlagenverordnung 2015
- Ausgleichsabgabe für Spielplätze
- Baulärmverordnung 2016
- Bauordnung 2022, Tiroler – TBO 2022
- Bauproduktegesetz 2016
- Bauunterlagenverordnung 2020
- Durchführungsverordnung zu § 25a Tiroler GVG 1996
- Erschließungskostenfaktoren, Festlegung
- Feuerpolizeiordnung 1998
- Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz
- Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013
- Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2014
- Gassicherheitsverordnung 2014
- Gesetz über .. Zulässigkeit von Geb. im Freiland
- Grundverkehrsgesetz 1996
- Kostenbeitragsverordnung 2021
- Notifikationsgesetz
- Planzeichenverordnung 2022 - PZVO 2022
- Raumordnungsgesetz 2022, Tiroler - TROG 2022
- Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021
- Stellplatzhöchstzahlenverordnung 2015
- Technische Bauvorschriften 2016
- Verkehrsaufschließungs- u. Ausgleichsabgabengesetz
- Verkehrsflächenbezeichnung, Gebäudenummerierung
- Vorbehaltsgemeindenverordnung
- Vorarlberg
- Baubemessungsverordnung
- Baueingabeverordnung
- Baugesetz
- Bauproduktegesetz
- Bautechnikverordnung
- Bauvorhaben Orts-u. Landschaftsschutz
- DurchführungsVO zur Feuerpolizeiordnung
- Feuerpolizeiordnung
- Gasgesetz
- Grundverkehrsgesetz
- Kinderspielplatzverordnung
- Landes-Flüssiggasverordnung
- Landes-Luftreinhaltegesetz
- Luftreinhalteverordnung
- Niederdruckgasverordnung
- Notifikationsgesetz
- Öltankverordnung
- Planzeichenverordnung
- Raumplanungsgesetz
- Stellplatzverordnung
- Vereinb. z. widmungsgem. Verwendung v. Grundeigent
- VO des LH bzgl. VOen für Bundesbauten
- VO Inhalt u. Form d. Erklärung n. d. GVG
- VO über Inverkehrbringen v. Kleinfeuerungen
- VO über Pläne ohne Umweltprüfungen
- Zweitwohnungsabgabegesetz
- Wien
- Aufzugsgesetz 2006
- Ausländergrunderwerbsgesetz
- Baulärm-Emissionsgrenzwertverordnung
- Baulärmgesetz
- Baumschutzgesetz
- Bauordnung für Wien
- Bauplanverordnung
- Bauprodukte-Registrierungsstelle- u. OIB-Tarif
- Bauproduktegesetz 2013
- Bautechnikverordnung 2023
- Brennstoffverordnung
- Energieausweisdatenbank-Verordnung
- Feuerpolizeigesetz 2015
- Feuerpolizeiverordnung 2016
- Garagengesetz 2008
- Garagengesetz, DfVO, Ausgleichsabgabe
- Garagengesetz, DfVO, Mineralöl-Abscheideanlagen
- Gasanlagen, Verordnung über Ausnahmen
- Gasgesetz 2006
- Heizungs- und Klimaanlagen-ÜberprüfungsentgeltVO
- Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015
- Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz
- Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz
- Kehrverordnung 2016
- Kleinfeuerungsverordnung
- Kleingartengesetz 1996
- Notifizierungsgesetz
- Ölfeuerungsgesetz 2006
- Spielplatzverordnung
- VO Anerkennung ÖNORM über Mineralöl-Abscheideanl.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungsanlagen-Verordnung 2010
Abschnitt:
I. Allgemeine Bestimmungen
Inhalt:
Auf Grund der §§ 3, 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 und 2 des Luftreinhaltegesetzes für Heizungsanlagen, LGBl Nr 48/2009, des § 19b des Baupolizeigesetzes 1997, LGBl Nr 40, und des § 30 Abs. 8 bis 10 des Bautechnikgesetzes, LGBl Nr 75/1976, jeweils in der geltenden Fassung wird verordnet:
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Paragraf:
002
Kurztext:
Begriffsbestimmungen
Text:
Im Sinn dieser Verordnung bedeutet:
1. Abgase: die in der Feuerung bei der Verbrennung entstehenden gasförmigen Verbrennungsprodukte einschließlich der in ihnen schwebenden festen oder flüssigen Stoffe sowie die sich aus der Verbrennungsluft und dem Luftüberschuss oder aus einer allfälligen Abgasreinigung ergebenden Gaskomponenten;
2. Abgasverlust: jene auf den Heizwert des Brennstoffes bezogene Wärmemenge, die mit den Abgasen ungenutzt abgeführt wird;
3. bestimmungsgemäßer Betrieb: jener Betrieb, der gemäß technischer Dokumentation für den Betrieb der Feuerungsanlage vorgesehen ist;
3a. Betriebsstunden: den in Stunden ausgedrückten Zeitraum, in dem sich eine Feuerungsanlage oder ein Blockheizkraftwerk in Betrieb befindet und Emissionen in die Luft abgibt, ohne An- und Abfahrtszeiten;
4. Blockheizkraftwerk (BHKW): eine stationäre Verbrennungskraftmaschine zur gleichzeitigen Bereitstellung von elektrischem Strom und Wärme;
4a. Brennstoffe (Kraftstoffe): alle festen, flüssigen und oder gasförmigen brennbaren Stoffe;
5. Brennstoffwärmeleistung (BWL): jene einer Feuerungsanlage mit dem Brennstoff zugeführte, auf den Heizwert des Brennstoffes bezogene durchschnittliche Wärmemenge je Zeiteinheit, die zum Erreichen der auslegungsmäßig vorgesehenen Anlagenleistung im Dauerbetrieb (Nennlast) erforderlich ist;
6. Brennwertgerät: Heizgerät, in dem unter normalen Betriebsbedingungen und bei bestimmten Kesselwassertemperaturen der im Abgas enthaltene Wasserdampf kondensiert, damit die latente Wärme des Wasserdampfes für Heizzwecke genutzt wird;
7. CO-Emission: die Emission von Kohlenstoffmonoxid;
8. Einzelraumheizgerät: Heizgerät zur unmittelbaren Beheizung des Aufstellungsraumes (zB Kaminöfen, Kachelöfen, Herde);
8a. Emissionen: die Ableitung von Stoffen aus einer Feuerungsanlage oder einem Blockheizkraftwerk in die Luft;
8b. Erdgas: natürlich vorkommendes Methangas mit nicht mehr als 20 Volumenprozent Inertgasen und sonstigen Bestandteilen;
9. Feuerungsanlage: Anlage bestehend aus Heizgerät, Abgasanlage, allfälligen Verbindungsstücken und angeschlossenen oder nachgeschalteten Abgasreinigungsanlagen, in der Brennstoffe verbrannt und deren Abgase ins Freie abgeleitet werden; bei Außenwandgeräten sind die Abgasanlage bzw allfällige Verbindungsstücke Teil des Heizgerätes;
10. Gebäudegesamtheizlast: Summe aus Raumheizlast und Warmwasserheizlast;
11. Heizgerät: ein Gerät bestehend aus einem oder mehreren Wärmeerzeugern, mit dem Nutzwärme (Raumwärme oder Warmwasser) erzeugt wird (wie zB Einzelraumheizgeräte, Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter);
12. Heizungsanlage: Gesamtheit der Anlagenteile, die der Wärmeversorgung dienen (Feuerungsanlage oder Blockheizkraftwerk, Wärmeverteilungs- und Abgabesystem);
13. Heizungsanlagendatenbank: Datenbank zum Zweck der elektronischen Erfassung und Überprüfung von Heizungsanlagen im Land Salzburg, aufrufbar im Internet unter der Adresse https://heizung.energieausweise.net;
14. Heizwert (Hi): Wärmemenge, die bei der vollständigen Verbrennung von 1 kg festem oder flüssigem Brennstoff oder 1 m³ gasförmigem Brennstoff im Normzustand frei wird, wenn das bei der Verbrennung gebildete Wasser dampfförmig vorhanden ist und die Verbrennungsprodukte auf 25° C zurückgeführt werden;
15. Herd: Heizgerät, das die Funktionen eines Einzelraumheizgerätes und einer Kochmulde und/oder eines Ofens zur Zubereitung von Speisen kombiniert;
16. Inverkehrbringen: die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung eines Heizgeräts im Inland zum Zweck der Verteilung oder Verwendung;
17. Nennlast: der Betrieb der Feuerungsanlage bei Nennwärmeleistung;
18. Nennwärmeleistung (Pn, NWL): die höchste für den Betrieb der Feuerungsanlage vorgesehene Wärmeleistung;
19. NMHC-Emissionen: die Summe der Emissionen gasförmiger organischer Verbindungen, berechnet und angegeben als elementarer Kohlenstoff, abzüglich des Anteils an Methan;
20. NOx-Emissionen: die Summe der Emissionen von Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, berechnet und angegeben als Stickstoffdioxid (NO2);
21. OGC-Emissionen: die Summe der Emissionen gasförmiger organischer Verbindungen, berechnet und angegeben als elementarer Kohlenstoff;
22. ortsfest gesetzte Öfen und Herde: Einzelraumheizgeräte, die nicht werkseitig montiert werden oder nicht als vorgefertigte Komponenten oder Teile von demselben Hersteller zur Montage vor Ort geliefert werden (zB Kachelofen);
23. Raumheizgerät: Heizgerät, mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern, das eine wasserbetriebene Zentralheizungsanlage mit Wärme versorgt;
24. Rußzahl: der Grad der Schwärzung eines Filterpapiers, verursacht durch die aus der Verbrennung in Feuerungsanlagen stammenden und emittierten Feststoffteilchen (qualitative Beurteilung);
25. Serie: Summe baugleich hergestellter Heizgeräte eines Herstellers mit unterschiedlicher Nennwärmeleistung;
26. SO2-Emission: die Emission von Schwefeldioxid;
27. Staub-Emission: die Emission von Partikeln unterschiedlicher Form, Struktur und Dichte, die in der gasförmigen Phase des Rauchgases verteilt sind;
28. Teillast: der Betrieb der Feuerungsanlage bei einer Wärmeleistung, die kleiner ist als die Nennwärmeleistung;
29. Überwachungsstelle:
a) bei fanggebundenen Anlagen: derjenige Rauchfangkehrerbetrieb, der vom Verfügungsberechtigten mit dem Reinigen, Kehren und Überprüfen des Rauch- oder Abgasfangs beauftragt ist;
b) bei nicht fanggebundenen Anlagen: derjenige Rauchfangkehrerbetrieb, dem vom Verfügungsberechtigten die Errichtung, der Einbau oder der Austausch der Anlage gemeldet worden ist;
29a. Verbrennungskraftmaschine: alle Arten von Verbrennungsmotoren und Gasturbinen, einschließlich Gas-, Diesel- und Zweistoffmotoren; dabei bedeutet der Begriff
a) Gasturbine: jede rotierende Maschine, die thermische Energie in mechanische Arbeit umwandelt und hauptsächlich aus einem Verdichter, aus einer Brennkammer, in der Brennstoff zur Erhitzung des Arbeitsmediums oxidiert wird, und aus einer Turbine besteht; darunter fallen Gasturbinen mit offenem Kreislauf, kombinierte Gas- und Dampfturbinen sowie Gasturbinen mit Kraft-Wärme-Kopplung, alle jeweils mit oder ohne Zusatzfeuerung;
b) Gasmotor: ein nach dem Ottoprinzip arbeitender Verbrennungsmotor mit Fremdzündung des Brennstoffs;
c) Dieselmotor: ein nach dem Dieselprinzip arbeitender Verbrennungsmotor mit Selbstzündung des Brennstoffs;
d) Zweistoffmotor: ein Verbrennungsmotor mit Selbstzündung des Brennstoffs, der bei der Verbrennung flüssiger Brennstoffe nach dem Dieselprinzip und bei der Verbrennung gasförmiger Brennstoffe nach dem Ottoprinzip arbeitet;
30. Wärmeleistung: die je Zeiteinheit von der Anlage nutzbar abgegebene durchschnittliche Wärmemenge;
31. Wärmeleistungsbereich: der vom Hersteller der Anlage festgelegte Bereich, in dem diese bestimmungsgemäß betrieben werden darf;
32. Wärmeerzeuger: jener Teil eines Heizgerätes, in dem mittels Verbrennung von Brennstoffen Wärme erzeugt wird (Feuerstätte);
33. Warmwasserbereiter: Heizgerät bestehend aus einem oder mehreren Wärmeerzeugern zur direkten Erwärmung von Wasser (Vorratswasserheizer und Durchlauferhitzer);
34. wesentliche Änderung: Änderungen an der Anlage, die eine erhebliche Veränderung der Emissionen und/oder der Abgasverluste bewirken (zB Austausch des Brenners, Brennstoffwechsel);
35. Wirkungsgrad in %: Verhältnis von Nutzenergie zur Aufwandenergie;
36. Zentralheizungsanlage: Anlage, die zumindest aus einem oder mehreren Raumheizgeräten, einem Wärmeverteilungssystem (flüssiger Wärmeträger) und einem Wärmeabgabesystem mit dem Zweck der Raumheizung von Gebäuden oder von Gebäudeteilen besteht;
37. zugelassene Stelle: eine akkreditierte Prüf- und/oder Inspektionsstelle einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes im Rahmen des fachlichen Umfangs der Akkreditierung.
1. Abgase: die in der Feuerung bei der Verbrennung entstehenden gasförmigen Verbrennungsprodukte einschließlich der in ihnen schwebenden festen oder flüssigen Stoffe sowie die sich aus der Verbrennungsluft und dem Luftüberschuss oder aus einer allfälligen Abgasreinigung ergebenden Gaskomponenten;
2. Abgasverlust: jene auf den Heizwert des Brennstoffes bezogene Wärmemenge, die mit den Abgasen ungenutzt abgeführt wird;
3. bestimmungsgemäßer Betrieb: jener Betrieb, der gemäß technischer Dokumentation für den Betrieb der Feuerungsanlage vorgesehen ist;
3a. Betriebsstunden: den in Stunden ausgedrückten Zeitraum, in dem sich eine Feuerungsanlage oder ein Blockheizkraftwerk in Betrieb befindet und Emissionen in die Luft abgibt, ohne An- und Abfahrtszeiten;
4. Blockheizkraftwerk (BHKW): eine stationäre Verbrennungskraftmaschine zur gleichzeitigen Bereitstellung von elektrischem Strom und Wärme;
4a. Brennstoffe (Kraftstoffe): alle festen, flüssigen und oder gasförmigen brennbaren Stoffe;
5. Brennstoffwärmeleistung (BWL): jene einer Feuerungsanlage mit dem Brennstoff zugeführte, auf den Heizwert des Brennstoffes bezogene durchschnittliche Wärmemenge je Zeiteinheit, die zum Erreichen der auslegungsmäßig vorgesehenen Anlagenleistung im Dauerbetrieb (Nennlast) erforderlich ist;
6. Brennwertgerät: Heizgerät, in dem unter normalen Betriebsbedingungen und bei bestimmten Kesselwassertemperaturen der im Abgas enthaltene Wasserdampf kondensiert, damit die latente Wärme des Wasserdampfes für Heizzwecke genutzt wird;
7. CO-Emission: die Emission von Kohlenstoffmonoxid;
8. Einzelraumheizgerät: Heizgerät zur unmittelbaren Beheizung des Aufstellungsraumes (zB Kaminöfen, Kachelöfen, Herde);
8a. Emissionen: die Ableitung von Stoffen aus einer Feuerungsanlage oder einem Blockheizkraftwerk in die Luft;
8b. Erdgas: natürlich vorkommendes Methangas mit nicht mehr als 20 Volumenprozent Inertgasen und sonstigen Bestandteilen;
9. Feuerungsanlage: Anlage bestehend aus Heizgerät, Abgasanlage, allfälligen Verbindungsstücken und angeschlossenen oder nachgeschalteten Abgasreinigungsanlagen, in der Brennstoffe verbrannt und deren Abgase ins Freie abgeleitet werden; bei Außenwandgeräten sind die Abgasanlage bzw allfällige Verbindungsstücke Teil des Heizgerätes;
10. Gebäudegesamtheizlast: Summe aus Raumheizlast und Warmwasserheizlast;
11. Heizgerät: ein Gerät bestehend aus einem oder mehreren Wärmeerzeugern, mit dem Nutzwärme (Raumwärme oder Warmwasser) erzeugt wird (wie zB Einzelraumheizgeräte, Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter);
12. Heizungsanlage: Gesamtheit der Anlagenteile, die der Wärmeversorgung dienen (Feuerungsanlage oder Blockheizkraftwerk, Wärmeverteilungs- und Abgabesystem);
13. Heizungsanlagendatenbank: Datenbank zum Zweck der elektronischen Erfassung und Überprüfung von Heizungsanlagen im Land Salzburg, aufrufbar im Internet unter der Adresse https://heizung.energieausweise.net;
14. Heizwert (Hi): Wärmemenge, die bei der vollständigen Verbrennung von 1 kg festem oder flüssigem Brennstoff oder 1 m³ gasförmigem Brennstoff im Normzustand frei wird, wenn das bei der Verbrennung gebildete Wasser dampfförmig vorhanden ist und die Verbrennungsprodukte auf 25° C zurückgeführt werden;
15. Herd: Heizgerät, das die Funktionen eines Einzelraumheizgerätes und einer Kochmulde und/oder eines Ofens zur Zubereitung von Speisen kombiniert;
16. Inverkehrbringen: die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung eines Heizgeräts im Inland zum Zweck der Verteilung oder Verwendung;
17. Nennlast: der Betrieb der Feuerungsanlage bei Nennwärmeleistung;
18. Nennwärmeleistung (Pn, NWL): die höchste für den Betrieb der Feuerungsanlage vorgesehene Wärmeleistung;
19. NMHC-Emissionen: die Summe der Emissionen gasförmiger organischer Verbindungen, berechnet und angegeben als elementarer Kohlenstoff, abzüglich des Anteils an Methan;
20. NOx-Emissionen: die Summe der Emissionen von Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, berechnet und angegeben als Stickstoffdioxid (NO2);
21. OGC-Emissionen: die Summe der Emissionen gasförmiger organischer Verbindungen, berechnet und angegeben als elementarer Kohlenstoff;
22. ortsfest gesetzte Öfen und Herde: Einzelraumheizgeräte, die nicht werkseitig montiert werden oder nicht als vorgefertigte Komponenten oder Teile von demselben Hersteller zur Montage vor Ort geliefert werden (zB Kachelofen);
23. Raumheizgerät: Heizgerät, mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern, das eine wasserbetriebene Zentralheizungsanlage mit Wärme versorgt;
24. Rußzahl: der Grad der Schwärzung eines Filterpapiers, verursacht durch die aus der Verbrennung in Feuerungsanlagen stammenden und emittierten Feststoffteilchen (qualitative Beurteilung);
25. Serie: Summe baugleich hergestellter Heizgeräte eines Herstellers mit unterschiedlicher Nennwärmeleistung;
26. SO2-Emission: die Emission von Schwefeldioxid;
27. Staub-Emission: die Emission von Partikeln unterschiedlicher Form, Struktur und Dichte, die in der gasförmigen Phase des Rauchgases verteilt sind;
28. Teillast: der Betrieb der Feuerungsanlage bei einer Wärmeleistung, die kleiner ist als die Nennwärmeleistung;
29. Überwachungsstelle:
a) bei fanggebundenen Anlagen: derjenige Rauchfangkehrerbetrieb, der vom Verfügungsberechtigten mit dem Reinigen, Kehren und Überprüfen des Rauch- oder Abgasfangs beauftragt ist;
b) bei nicht fanggebundenen Anlagen: derjenige Rauchfangkehrerbetrieb, dem vom Verfügungsberechtigten die Errichtung, der Einbau oder der Austausch der Anlage gemeldet worden ist;
29a. Verbrennungskraftmaschine: alle Arten von Verbrennungsmotoren und Gasturbinen, einschließlich Gas-, Diesel- und Zweistoffmotoren; dabei bedeutet der Begriff
a) Gasturbine: jede rotierende Maschine, die thermische Energie in mechanische Arbeit umwandelt und hauptsächlich aus einem Verdichter, aus einer Brennkammer, in der Brennstoff zur Erhitzung des Arbeitsmediums oxidiert wird, und aus einer Turbine besteht; darunter fallen Gasturbinen mit offenem Kreislauf, kombinierte Gas- und Dampfturbinen sowie Gasturbinen mit Kraft-Wärme-Kopplung, alle jeweils mit oder ohne Zusatzfeuerung;
b) Gasmotor: ein nach dem Ottoprinzip arbeitender Verbrennungsmotor mit Fremdzündung des Brennstoffs;
c) Dieselmotor: ein nach dem Dieselprinzip arbeitender Verbrennungsmotor mit Selbstzündung des Brennstoffs;
d) Zweistoffmotor: ein Verbrennungsmotor mit Selbstzündung des Brennstoffs, der bei der Verbrennung flüssiger Brennstoffe nach dem Dieselprinzip und bei der Verbrennung gasförmiger Brennstoffe nach dem Ottoprinzip arbeitet;
30. Wärmeleistung: die je Zeiteinheit von der Anlage nutzbar abgegebene durchschnittliche Wärmemenge;
31. Wärmeleistungsbereich: der vom Hersteller der Anlage festgelegte Bereich, in dem diese bestimmungsgemäß betrieben werden darf;
32. Wärmeerzeuger: jener Teil eines Heizgerätes, in dem mittels Verbrennung von Brennstoffen Wärme erzeugt wird (Feuerstätte);
33. Warmwasserbereiter: Heizgerät bestehend aus einem oder mehreren Wärmeerzeugern zur direkten Erwärmung von Wasser (Vorratswasserheizer und Durchlauferhitzer);
34. wesentliche Änderung: Änderungen an der Anlage, die eine erhebliche Veränderung der Emissionen und/oder der Abgasverluste bewirken (zB Austausch des Brenners, Brennstoffwechsel);
35. Wirkungsgrad in %: Verhältnis von Nutzenergie zur Aufwandenergie;
36. Zentralheizungsanlage: Anlage, die zumindest aus einem oder mehreren Raumheizgeräten, einem Wärmeverteilungssystem (flüssiger Wärmeträger) und einem Wärmeabgabesystem mit dem Zweck der Raumheizung von Gebäuden oder von Gebäudeteilen besteht;
37. zugelassene Stelle: eine akkreditierte Prüf- und/oder Inspektionsstelle einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes im Rahmen des fachlichen Umfangs der Akkreditierung.