Start > Informationen > Baurecht

Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungsanlagen-Verordnung 2010
Abschnitt:
I. Allgemeine Bestimmungen
Inhalt:
Auf Grund der §§ 3, 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 und 2 des Luftreinhaltegesetzes für Heizungsanlagen, LGBl Nr 48/2009, des § 19b des Baupolizeigesetzes 1997, LGBl Nr 40, und des § 30 Abs. 8 bis 10 des Bautechnikgesetzes, LGBl Nr 75/1976, jeweils in der geltenden Fassung wird verordnet:

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Paragraf:
001
Kurztext:
Gegenstand
Text:
(1) Diese Verordnung regelt:

1. das Inverkehrbringen von Heizgeräten bis 400 kW Nennwärmeleistung;

2. die Errichtung, die Ausstattung, den Betrieb und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken hinsichtlich der Belange Luftreinhaltung und Energieeffizienz.

(2) In den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen nur Anlagen, deren Betriebszweck zur Gänze oder teilweise die Beheizung von Räumen oder die Warmwasserbereitung ist.