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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Investitions-Beschleunigungsgesetz
Abschnitt:
Paragrafen des Gesetzes
Inhalt:
Paragraf:
006
Kurztext:
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Text:
Dieses Gesetz tritt mit 1. März 1999 in Kraft.
(2) Die §§ 3 und 5 finden auf Verfahren keine Anwendung, die vor
diesem Zeitpunkt eingeleitet worden sind.
(3) Die auf Grund des § 4 notwendigen organisatorischen
Maßnahmen sind innerhalb eines Jahres nach dem im Abs 1
bestimmten Zeitpunkt zu treffen.