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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauten in Kleingartengebieten
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:

Auf Grund des § 36 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Paragraf:
002
Kurztext:
§ 2
Text:
(1) Auch als gemäß § 1 zugelassene Bauten dürfen in Kleingartengebieten nicht errichtet werden:
1. Bauten mit mehr als einem Geschoß;
2. Bauten mit einer Heizung oder einer Feuerstätte, Rauch- oder Abgasfängen;
3. Bauten gemäß § 1 Z 1:
a) in anderer als Holzbauweise;
b) mit einer Standfläche von über 14 m², worauf eine allfällige Veranda nicht anzurechnen ist;
c) mit einer Veranda von über 10 m²;
4. Bauten gemäß § 1 Z 2 mit einer Standfläche von mehr als 10 m².
Diese Verbote gelten auch für die Änderung von Bauten.
(2) Zu Zwecken des Wetterschutzes kann die Veranda auch mit aushängbaren Fenstern versehen werden