Baugesetze und Verordnungen
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz 2023
Abschnitt:
5. Hauptstück
Inhalt:
5. Hauptstück
Überwachung und Sanktionen
Überwachung und Sanktionen
Paragraf:
055a
Kurztext:
Besondere melderechtliche Kontrollbefugnisse
Text:
Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit von gegenüber der Grundverkehrsbehörde gemachten Angaben und zur Kontrolle der Einhaltung grundverkehrsrechtlicher Verpflichtungen, insbesondere der Nutzungsverpflichtungen gemäß den §§ 18 Abs 1 und 3, 25 Z 2 und 4, 27 Abs 3 und 4 sowie § 28, ist die jeweils zuständige Grundverkehrsbehörde berechtigt, auf automationsunterstütztem Weg Einsicht in das Zentrale Melderegister zu nehmen und insbesondere in Wege einer Verknüpfungsanfrage gemäß § 16a Abs 3 Meldegesetz 1991 auch objektbezogene Abfragen durchzuführen.