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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Schutzraumverordnung
Abschnitt:
Anlagen
Inhalt:
Paragraf:
AN03
Kurztext:
Anlage 3
Text:
Vorschriften für Hauptfiltersand

1.1 Art des Sandes
Zur Füllung von Sandfiltern sind nur scharfkantige Sande
(Brechsande) zu verwenden.
1.2 Festigkeitseigenschaften
Der Filtersand muß hart, hitzebeständig,
temperaturwechselfest und beständig gegen in der Luft
enthaltene aggressive Verunreinigungen sein, um die geforderte
Filterleistung bei gleichbleibendem Durchflußwiderstand auch
nach langer Zeit zu gewährleisten. Dazu ist der Filtersand auf
Rüttelfestigkeit und Temperaturwechselfestigkeit zu
untersuchen. Wenn über das Filtersandmaterial keine
ausreichenden Erfahrungen bezüglich der Beständigkeit gegen
aggressive Luftverunreinigungen vorliegen, ist auch diese
Eigenschaft zu überprüfen.
1.3 Kornzusammensetzung
Die Filtersande müssen vorwiegend aus der Korngruppe 1/2
(Quadratlochweite) bestehen, deren zulässige Anteile an Unter-
und Überkorn in DIN 4226 festgelegt sind. Von dieser Korngruppe
ist die Sieblinie anzugeben. Der nach Abschnitt 1.4 geforderte
Durchflußwiderstand von 35 + - 5 mm WS ist durch Zumischen
geeigneter Sandmengen der Korngruppe 0/1 (Quadratlochweite)
herzustellen. Auch von diesem Material ist eine Sieblinie
anzugeben. Der gesamte Feinkornanteil unter 0,25 mm muß mit 5 %
konstant sein.
1.4 Durchflußwiderstand
Der Durchflußwiderstand eines Filtersandes von 1m Schichthöhe
bei einer Querschnittsbelastung von 5 l Luft/min je 100 cm2
Oberfläche muß 25 + - 5 mm WS betragen. Aus dem am Ende dieser
Richtlinien dargestellten Kurvenblatt "Durchflußwiderstand"
sind die Richtwerte über die Mischungsanteile der beiden
Korngruppen zu entnehmen, wobei auf die Einhaltung des gesamten
Feinkornanteiles unter 0,25 mm gemäß 1,3 zu achten ist.
1.5. Spezifische Oberfläche
Die spezifische Oberfläche des Filtersandes muß größer als 6
m2/g sein. Die Oberflächenbestimmung ist mittels Gasadsorption
durchzuführen.
1.6 Wärmespeichervermögen
Der Filtersand muß entsprechendes Wärmespeichervermögen
besitzen, um der Außenluft eine Wärmemenge von rund 1500 kcal
je Schutzplatz entziehen zu können (Rechenwert der
Außenlufttemperatur 300 °C über 6 Sunden).
1.7 Herstellung und Lieferung
1.7.1Es darf nur Brechsand verwendet werden, der in trockenem
Zustand zur Auslieferung gebracht wurde. Unter "trocken" ist
ein Feuchtigkeitsgehalt des Brechsandes zu verstehen, der
seinem spezifischen Gleichgewichtswassergehalt bei 20 °C und 75
% relativer Feuchte entspricht oder geringer ist. Diese
Forderung ist durch geeigneten Schutz vor Witterungseinflüssen
beim Brechen und Lagern des Sandes erfüllt. Der Filtersand muß
fertig aufbereitet in wasserfesten Säcken (z.B. Zementsäcken)
zu je maximal 55 kg ausgeliefert worden sein.
1.7.2Die Aufschrift des Sackes hat folgende Angaben zu enthalten:
Filtersand
Hersteller: ..................................
Überwacht durch: .............................
Menge: .................................... kg
Abfülljahr: ..................................