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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz
Abschnitt:
3. Abschnitt
Inhalt:
Marktbereitstellung und Marktüberwachung
Paragraf:
012f
Kurztext:
Risikobewertung von Hausinstallationen
Text:
(1) Das Österreichische Institut für Bautechnik hat eine allgemeine Analyse der Risiken vorzunehmen, die von Hausinstallationen und dafür verwendeten Bauprodukten, Materialien und Werkstoffen ausgehen können, sowie die Frage zu beurteilen, ob diese potenziellen Risiken die Qualität des Wassers am Austritt aus denjenigen Zapfstellen, die normalerweise für Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendet werden, beeinflussen. Diese allgemeine Analyse hat keine Analyse einzelner Objekte zu umfassen. Die allgemeine Analyse ist erstmalig bis zum 12. Jänner 2029 durchzuführen. Sie ist alle sechs Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.


(2) Das Österreichische Institut für Bautechnik hat die Risikoanalyse nach Abs 1 der Landesregierung zu übermitteln.