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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Kaufpreise für Baulandgrundstücke im Burgenland
Abschnitt:
Abschnitt 1
Inhalt:
Paragraf:
002
Kurztext:
Leistbare Kaufpreise für Baulandgrundstücke
Text:
(1) Die Anlage 1 bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

(2) Gemäß § 24b Abs. 5 Bgld. RPG 2019 werden die in der Anlage 1 dargestellten Kaufpreise als maximale Quadratmeterpreise für jede Gemeinde im Burgenland festgelegt.