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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Luftreinhalteverordnung
Abschnitt:
4. Abschnitt
Inhalt:
Informations-, Berichtspflicht
Paragraf:
019
Kurztext:
Berichtspflicht an die Europäische Kommission
Text:
Betreiber oder Betreiberinnen mittelgroßer Heizungsanlagen haben der Behörde sämtliche Informationen zu erteilen, die zur Erfüllung der Berichtspflichten an die Europäische Kommission gemäß Art. 11 Abs. 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2015/2193 erforderlich sind. Zum Zwecke der Erfüllung dieser Berichtspflichten übermittelt der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin diese Informationen der Landesregierung.