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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Luftreinhalteverordnung
Abschnitt:
1. Abschnitt
Inhalt:
Allgemeine Bestimmungen
Paragraf:
002
Kurztext:
Begriffsbestimmungen f. mittelgroße Heizungsanlage
Text:
(1) Mittelgroße Heizungsanlagen im Sinne dieser Verordnung sind mittelgroße Feuerungsanlagen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft.

(2) Die in dieser Verordnung im Zusammenhang mit mittelgroßen Heizungsanlagen verwendeten Begriffe sind, soweit sie in der Richtlinie (EU) 2015/2193 vorkommen, im Sinne dieser Richtlinie zu verstehen; dasselbe gilt für Begriffe, die in Bestimmungen der Feuerungsanlagen-Verordnung 2019 (FAV 2019) vorkommen, soweit mit dieser Verordnung auf diese Bestimmungen verwiesen wird.