Baugesetze und Verordnungen
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	Gesetz/VO:
Raumordnungsgesetz 2022
	Abschnitt:
2. Teil - 3. Abschnitt
	Inhalt:
3. Abschnitt
Flächenwidmungsplan
	Flächenwidmungsplan
Paragraf:
050
	Kurztext:
Sonderflächen für Sportanlagen
	Text:
(1) Die Errichtung von Sportanlagen, die den baurechtlichen Vorschriften unterliegen, und von Golfplätzen ist außerhalb des Baulandes nur auf entsprechend gewidmeten Sonderflächen zulässig. Sportanlagen, für die die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, dürfen nur errichtet werden, wenn die Errichtung einer solchen Anlage auf der betreffenden Sonderfläche durch eine entsprechende Festlegung für zulässig erklärt worden ist. § 49a Abs. 1 zweiter Satz gilt sinngemäß.
(2) Bescheide, mit denen für eine Sportanlage nach Abs. 1 ohne Vorliegen einer entsprechenden Widmung als Sonderfläche die naturschutzrechtliche Bewilligung erteilt wird, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler.
(2) Bescheide, mit denen für eine Sportanlage nach Abs. 1 ohne Vorliegen einer entsprechenden Widmung als Sonderfläche die naturschutzrechtliche Bewilligung erteilt wird, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler.