Start > Informationen > Baurecht

Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Raumordnungsgesetz 2022, Tiroler - TROG 2022
Abschnitt:
1. Teil - 1. Abschnitt
Inhalt:
I. Teil
Überörtliche Raumordnung
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Paragraf:
004
Kurztext:
Koordinierung
Text:
(1) Bei der Erlassung von Verordnungen aufgrund von Landesgesetzen sind Raumordnungsprogramme (§ 7) einschließlich Regionalprogramme (§ 24 Abs. 1 lit. a) zu berücksichtigen. Soweit solche nicht bestehen, ist auf die Ziele und Grundsätze der überörtlichen Raumordnung Bedacht zu nehmen.

(2) Investitionen und Förderungsmaßnahmen des Landes Tirol dürfen nur im Einklang mit Raumordnungsprogrammen einschließlich Regionalprogrammen oder, soweit solche nicht bestehen, nur unter Bedachtnahme auf allenfalls bestehende Raumordnungspläne (§ 12) einschließlich Regionalpläne (§ 24 Abs. 1 lit. b) und auf die Ziele und Grundsätze der überörtlichen Raumordnung erfolgen.