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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
Abschnitt:
2. Abschnitt
Inhalt:
Kommunalabgabe Zweitwohnsitz
Paragraf:
006
Kurztext:
Bemessungsgrundlagen
Text:
Die Abgabe ist nach der Nutzfläche der Wohnung und nach den angefangenen Kalendermonaten, in denen ein Zweitwohnsitz vorliegt, zu bemessen.