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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
Abschnitt:
6. Haupstück
Inhalt:
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Paragraf:
040
Kurztext:
Gleichwertigkeitsklausel
Text:
Den in dieser Verordnung enthaltenen Vorgaben einschließlich der zitierten Normen und sonstigen technischen Richtlinien sind solche Regeln eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines vom Unionsrecht insofern als gleichwertig anerkannten Drittstaates gleichzuhalten, die die Einhaltung der Grundsätze des § 1 Abs. 2 Oö. LuftREnTG ebenfalls sicherstellen.