Start > Informationen > Baurecht

Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauordnung 2022, Tiroler – TBO 2022
Abschnitt:
11. Abschnitt
Inhalt:
Schluss-, Straf- und Übergangsbestimmungen
Paragraf:
69
Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Text:
Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz mit Ausnahme jener nach § 43 Abs. 6, gegebenenfalls in Verbindung mit § 51 Abs. 5 zweiter Satz, § 53 Abs. 6 oder § 58 Abs. 4, sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.