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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung 2022 - PZVO 2022
Abschnitt:
5.Sonderbestimmungen für die Vereinigung*
Inhalt:
*von Gemeinden

5. Abschnitt
Paragraf:
015
Kurztext:
Wiederinkraftsetzung der Flächenwidmungspläne
Text:
(1) Die elektronische Kundmachung über die Wiederinkraftsetzung der Flächenwidmungspläne der vormals bestandenen Gemeinden nach § 76b Abs. 2 TROG 2016 durch den Amtsverwalter hat auf Grundlage der ihm von der Landesregierung nach § 76b Abs. 1 TROG 2016 zur Verfügung gestellten Aufstellung aller in diesen Flächenwidmungsplänen erfolgten Kundmachungen, beginnend mit deren bestätigender elektronischen Kundmachung (§ 113 TROG 2016), zu erfolgen. Die Aufstellung hat ein Deckblatt zu enthalten, das dem Muster der Anlage 2r zu entsprechen hat.
(2) Die elektronische Kundmachung hat in Form von Dateien im pdf-Format zu erfolgen.