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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung 2022 - PZVO 2022
Abschnitt:
3.Elektronischer Flächenwidmungsplan
Inhalt:
3. Abschnitt
Paragraf:
011
Kurztext:
Datensicherheit
Text:
Im eFWP ist durch dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten, dass


a)


die Eingabe von Daten und die Einsichtnahme in diese nur durch hierzu berechtigte Personen erfolgen kann,

b)


eine Vernichtung, Veränderung oder Abfrage der Daten durch unberechtigte Dritte verhindert wird,

c)


alle Verwendungsvorgänge im notwendigen Ausmaß protokolliert werden sowie

d)


Daten vor Verlust geschützt werden.