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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung 2022 - PZVO 2022
Abschnitt:
2.Örtliches Raumordnungskonzept, Bebauungspläne
Inhalt:
2. Abschnitt
Paragraf:
006
Kurztext:
Darstellung von Änderungen
Text:
(1) Jede Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes ist mit einer laufenden Nummer zu versehen und, soweit diese auch die planliche Darstellung betrifft, im betreffenden Plan dadurch kenntlich zu machen, dass der Änderungsbereich in geeigneter Weise mit dieser laufenden Nummer versehen wird.
(2) Für Änderungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes und der Bebauungspläne gelten weiters die §§ 3, 4 und 5 sinngemäß.